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NZA-Editorial auf Abwegen: Annahmeverzug unter Beschuß.
In dem Editorial der Ausgabe 7/2020 dürfen "Partner" der Anwaltskanzlei "Gleiss, Lutz" aus Hamburg und Frankfurt ihren Senf zu Corona geben. Überschrift: "Die gelackmeierten Arbeitgeber".
Sie echauffieren sich darüber, daß der Bundesarbeitsminister auf der Homepage ratsuchenden Arbeitnehmern arbeitsrechtlichen Rat bei allen Fragen rund um Corona anbietet (Ja wie k a n n er bloss ?). Der Auffassung des BMAS, für die Mehrzahl der Fälle in denen zur Zeit nicht beschäftigt werde gelte § 615 BGB (Annahmeverzug), wird entschieden widersprochen. Es läge kein betriebstechnischer Grund vor, der das Arbeiten unmöglich mache. Wieder mal wird § 615 BGB, der ohnehin durch die "Betriebsrisikolehre" entgegen dem Wortlaut durchlöchert wurde, in Frage gestellt. Das Gesetz kennt keinen "betriebstechnischen Grund". Fazit sodann: "Komme also was wolle, aus Sicht des BMAS ist der Arbeitgeber immer in der Pflicht" eben "gelackmeiert". Schlimmer geht es nicht. Juristische Demagogie in Zeiten der Pandemie ! So werden dann "herrschende Meinungen" gegen das Gesetz vorbereitet. Wir werden es demnächst feststellen können.
Dr. Rolf Geffken 22.4.2020
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