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Massenentlassungen bei NSB rechtsunwirksam
In mehreren Fällen hat das Arbeitsgericht Hamburg die Kündigung von Seeleuten (vor allem von Schiffsoffizieren) durch die Reederei NSB als rechtsunwirksam bezeichnet. Die Reederei habe keine "dringenden betrieblichen Gründe" für die Massenentlassungen des letzten Jahres nachweisen können. Da die Schiffe "nur" ausgeflaggt worden seien und kein Betriebsübergang stattgefunden habe und da die Reederei weiter über die Schiffe verfügen konnte, hätten allenfalls Änderungskündigungen ausgesprochen werden können. Die Ausflaggung als solche sei kein "dringender betrieblicher Grund".
In dem von RAT & TAT vertretenen Fall schloß der Kläger darauf hin einen Vergleich, dessen Abfindung etwa ein Drittel höher lag als im Sozialplan vorgesehen (ArbG Hamburg S 1 Ca 31/16).
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