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In einem 2008 geführten Interview mit dem damals noch lebende ... »mehr
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Beschluß vom 27.10.202 ... »mehr
Das war einmal: AK Harburg.
Beschäftigte erstreiten Weiterbeschäftigung trotz Betriebsübergangs
Beschäftigten der Asklepios Klinik Hamburg-Harburg, die der als "Betriebsübergang" bezeichneten Aufspaltung in zahlreiche "Servicegesellschaften" widersprochen und mit Hilfe der Kanzlei RAT & TAT beim Arbeitsgericht Hamburg auf Weiterbeschäftigung beim Mutterkonzern geklagt hatten, war durch Asklepios mit der Begründung gekündigt worden, ihr Arbeitsplatz sei "weggefallen" und es gäbe keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit. Das war genau das Szenario, vor dem zahlreiche Kollegen der Klägerinnen Angst hatten und das auch vom Betriebsrat und der Gewerkschaft ver.di als Argument dafür benutzt worden war, dem Betriebsübergang besser nicht zu widersprechen. Wir hatten demgegenüber von Anfang an deutlich gemacht, dass Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten zum einen detailliert vom Arbeitgeber zu prüfen seien und dass eine Kündigung aus Gründen des Betriebsübergangs rechtswidrig sei. Hinzu kamen die besonderen Rechte bei sogenannt "unkündbaren" Mitarbeitern, die von Betriebsrat und Gewerkschaft bedauerlicherweise im Zusammenhang mit dem Sozialplan gar nicht berücksichtigt worden waren. Angesichts dieser Rechtslage erklärte Asklepios sich nun - belehrt in der Kammerverhandlung beim Arbeitsgericht - in den Verfahren 11 Ca 134/14 und 1 Ca 114/14 bereit, die Kündigungen zurückzunehmen und die Klägerinnen weiter zu beschäftigen. Die Geduld und Zuversicht der Betroffenen hat sich gelohnt.
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