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Auf ziemlich unspektakuläre Weise konnte der Rechtsstreit zwischen dem von RAT & TAT vertretenen Betriebsrat der Stauerei Kapitän Schultze vor dem Arbeitsgericht Bremen beendet werden. Er wurde von beiden Parteien für erledigt erklärt. Das Arbeitsgericht wird nun vermutlich das anhängige Beschlussverfahren einstellen. Darin hatte der Arbeitgeber zunächst die Wahl des Wahlvorstands und dann die Wahl des Betriebsrats angefochten. Inzwischen ist jedoch für die turnusmässige Neuwahl des Betriebsrates wieder ein Wahlvorstand bestellt worden. "Selbst wenn es zur Auflösung des Betriebsrates gekommen wäre, dann wäre von uns der gerichtliche Beschluss angefochten worden, weil die Anfechtung der Betriebsratswahl nicht innerhalb eines Verfahrens gegen die Wahl des Wahlvorstands hätte geltend gemacht werden können", erklärte Dr. Rolf Geffken von der Kanzlei RAT & TAT. Die lokale Berichterstattung über den Konflikt bei "Käptn Schulze", der nach Auffassung der Betroffenen die Wahl zunächst hatte ganz verhindern wollen, war etwas konfus gewesen. So hatte der Weser-Kurier gar nicht und die taz Bremen mangelhaft berichtet. Letztere hatte den Konflikt nicht ganz verstanden und dies in dem Begriff eines angeblichen "Interessendurcheinanders" zum Ausdruck gebracht. Gemeint war damit, dass die Gewerkschaft ver.di sich nicht mit der "Hafenfachgewerkschaft" contterm solidarisch erklärt hatte. Die hatte zwar die Initiative zur Wahl ergriffen, aber dann alle konkreten Aktivitäten daraufhin der Kanzlei RAT & TAT überlassen, die sich alsbald zahlreichen Anfeindungen ausgesetzt sah. Für die immerhin an zwei Sonntagen durchgeführten Aktivitäten bei der Wahlversammlung und der Wahl selbst wurden von "contterm" bisher noch nicht einmal die Fahrtkosten (!) übernommen. Gleichzeitig aber wurden diese Aktivitäten auch Journalisten gegenüber als "Aktivitäten der Gewerkschaft" ausgegeben. Wir werden darauf später zurückkommen.
Als Fazit für die Bremer Kollegen gilt jedenfalls: Ende gut, alles gut ! Bremer Hobenarbeeders hol di stief !
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