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- Ein Märchen im Namen des Juristentages ?
Der „Deutsche Juristentag“ steht wieder vor der Tür. Dieses Mal soll er in Hamburg stattfinden. Vermutlich wird der Bundespräsident ihm die „Weihe“ geben. Andere sowieso. Zur Einstimmung auf dieses Ereignis hat der „Direktor des Instituts für Arbeits und Wirtschaftsrecht an der Universität Köln" Professor Dr. Martin Henssler in den offiziellen Informationen zum Deutschen Juristentag des Verlages C.H. Beck folgendes zum Besten gegeben: „…. so verdient Hervorhebung (!), daß Deutschland im Vergleich mit anderen führenden Industriestaaten mit großem Abstand (!) das weitreichendste (!) Arbeitnehmerschutzsystem überhaupt (!) hat…. An dieser deutschen Führungsrolle (!) wird sich künftig nichts ändern…“ Wo bitte leben Sie Herr Prof. Henssler ?
Folgende Fragen an den Herrn Ordinarius seien gestattet: 1. Ist Ihnen unbekannt, daß das deutsche Arbeitsrecht - anders als in den meisten Staaten dieser WELT (nicht nur Europas!) grundsätzlich keine staatliche Kontrolle kennt sondern diese Betriebsräten und den einzelnen Beschäftigten überläßt ? 2. Ist Ihnen unbekannt, daß das deutsche Betriebsverfassungsgesetz inzwischen nur noch in max 10 % (!!) aller betriebsratsfähigen Betriebe vollzogen ist ? 3. Ist Ihnen unbekannt, daß durch eine Vielzahl von Gesetzänderungen in den letzten 40 Jahren der ehemals arbeitnehmerfreundliche Standard des deutschen Arbeitsrechts weitgehend aufgelöst wurde in vielfältige Arten der Prekarisierung, wie Leiharbeit, Werkverträge, überbordende Befristungen, geringfügige Beschäftigung, Teilzeit usw usf und der Kündigungsschutz in weiten Bereichen aufgehoben wurde ? 4. Ist Ihnen unbekannt, daß die Tarifbindung deutscher Unternehmen sich weiter im "freien Fall" befindet? . In meinem Buch "Kampf ums Recht" können Sie und gerne auch andere zahlreiche Vergleiche des deutschen Arbeitsrechts mit anderen ausländischen Rechtsordnungen nachlesen.
Wir empfehlen die Lektüre, Ihnen und auch Ihren StudentInnen: RAT & TAT Buch "Kampf ums Recht"
Gleiches gilt für das Buch "Umgang mit dem Arbeitsrecht".
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