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Einer Reform des Personalvertretungsrechts wurden durch die Rechtsprechung des BVerfG wiederholt enge Grenzen gesetzt. Jedenfalls ist dies die Auffassung der Landesgesetzgeber und des Bundesgesetzgebers. Anlässlich einer Novellierung des Hamburgischen PersVG hatten der Unterzeichnete und Prof. Harro Plander von der Helmut Schmidt Universität Hamburg an der TUHH eine Veranstaltung durchgeführt, die deutlich machte, dass die durch die Urteile des BVerfG zum Bremischen PersVG und zum Schleswig-Holsteinischen Mitbestimmungsgesetz gefällten Urteile keineswegs einem Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Personalräte in den Ländern entgegenstehen oder sogar deren Rückbau verlangen. So haben der Sächsische VGH und der Thüringische VGH sowie der Verfassungsrechtler Alfred Rinken im Gegensatz zum BVerfG aus dem verfassungsrechtlich verankerten GRUNDRECHT AUF MITBESTIMMUNG ihrerseits Grenzen einer mitbestimmungsfeindlichen Gesetzgebung entwickelt. Auf dieser Basis hat nunmehr der Unterzeichnete ein Gutachten für die niedersächsiche Landtagsfraktion der Partei DIE LINKE erstellt, dass in Heft 2-2009 der Fachzeitschrift "Der Personalrat" veröffentlicht wurde und das zugleich das Grundsatzreferat für eine PersVG-Konferenz der Fraktion am 7.11.2009 unter Beteiligung von Experten des öffentlichen Dienstes in Walsrode darstellt. Alle an einer Debatte über eine Reform der jeweiligen PersVG Interessierten sind herzlich eingeladen, an der Konferenz teilzunehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Konferenz, zu der wir Sie und Euch hiermit herzlich einladen, ist ein Wagnis. Konferenzen von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern zu Fragen der Mitbestimmung – ob sie nun das Betriebsverfassungs- oder das Personalvertretungsgesetz betrafen waren in den letzten Jahrzehnten meistens Abwehrkonferenzen.
Es ging darum, die Verteidigung gegen die schleichende oder galoppierende Verschlechterung unserer bescheidenen demokratischen Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten im Betrieb zu organisieren.
Davon haben wir, offengestanden, die Nase voll. Diese Konferenz hat ein anderes Ziel: Sie ist der Versuch, in die Offensive zu kommen. Dem dienen das Eingangsreferat und die Arbeitsgruppen. Ziel wird es sein, gemeinsam zu prüfen, ob wir nicht – mit der Perspektive zum Sommer 2010 – einen Gesetzentwurf für eine wirkliche Demokratisierung, für mehr Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zu Papier und in die parlamentarischen Beratungen des Niedersächsischen Landtags bringen können.
Ob wir das tun, hängt von dieser Konferenz und damit Ihrer und Eurer Beteiligung ab. Wir bauen auf die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter im Öffentlichen Dienst – vor allem in Niedersachsen, aber auch in anderen Bundesländern, unseren lieben Nachbarn (davon hat Niedersachsen bekanntlich mehr als jedes andere Bundesland) allen voran. Sie sind und Ihr seid herzlich eingeladen,
mit uns die Offensive zu wagen – für mehr Demokratie im öffentlichen Dienst!
Manfred Sohn
(Fraktionsvorsitzender)
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