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Zum Monopolanspruch von Großgewerkschaften
Die Gründung von Gewerkschaften ist in Deutschland frei. Aber Insider wissen: Nichts ist in Deutschland so schwer wie die Gründung einer Gewerkschaft. Und verantwortlich dafür sind die Großgewerkschaften des DGB, die - wo immer möglich - , Neugründungen mit Statusverfahren überziehen, um wegen angeblich fehlender "Mächtigkeit" den gerade erst gegründeten neuen Organisationen wieder ihren Status zu entziehen. Mit Hilfe von Gerichten (!) wird auf diese Weise der Monopolanspruch der DGB-Gewerkschaften abgesichert. Doch dem Mitgliederschwund und dem Verlust an Einfluß begegnen die DGB Gewerkschaften dadurch nicht. Nun hat der Gesetzgeber - kurz vor Schaffung des Tarifeinheitsgesetzes - den Instanzenzug für die Statusverfahren noch verkürzt: Ab sofort entscheiden Landesarbeitsgerichte allein, ob eine Gewerkschaft eine Gewerkschaft ist. Meist auf Antrag einer DGB-Gewerkschaft. Eines der nächsten Verfahren, in denen es auch um die Verfassungswidrigkeit dieser Rechtswegeverkürzung geht, findet statt am Donnerstag den 9.4.2015, 13.00 Uhr beim LAG Hessen in Frankfurt, Gutleutstrasse 130, Saal B 1.06 (ver.di ./. NAG).
Wir haben in einem demnächst in einer Fachzeitschrift veröffentlichten Gutachten die Verfassungswidrigkeit dieser Praxis und der ihr zugrundeliegenden Rechtsprechung analysiert. Der Beitrag kann hier in gekürzter Fassung downgeloaded werden:
Freie Gewerkschaften - Zum Monopolanspruch von Großgewerkschaften
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