In dem Video Nr. 40 seines Youtube-Kanals kommt Dr. Geffken auf di ... »mehr
Die schwerbehinderte Reinigungskraft I. war seit 1991 bei der Frei ... »mehr
Arbeitsgerichte urteilen im Interesse der Konzerne ACHTUNG: Auszu ... »mehr
Zum 1. Januar diesen Jahres ging der Betrieb der „Helios-Kli ... »mehr
Nun hat das LAG Niedersachsen zum dritten Mal sich als treuer W&au ... »mehr
Viele Betroffene glauben, Voraussetzung für eine wirksame per ... »mehr
Das LAG Hessen und das LAG Berlin-Brandenburg haben nunmehr festgestellt, was zu erwarten war: Die Vergütungsstaffelung im alten BAT nach reinen Lebensaltersstufen verstösst gegen das AGG wegen unmittelbarer Altersdiskriminierung. Rechtsfolge ist unter anderem, dass auch jüngere Beschäftigte im Wege "einer Anpassung nach oben" die Vergütung zB der Altersstufe "nach Vollendung des 45. Lebensjahres" verlangen können. Beide Entscheidungen sind allerdings nicht rechtskräftig. Wir werden dieses Thema zum Anlass nehmen, ein weiteres Forum unter dem Titel "Antidiskriminierung" einzurichten und bitten schon jetzt um rege Diskussion zum Thema Altersdiskriminierung.
Empfehlen Sie diesen Artikel weiter