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1. Mobbing im Rechtssinne ist immer noch nicht gesetzlich fixiert (dabei vernachlässigen wir einmal die Unterschiede zwischen Bossing und Mobbing und nehmen Mobbing als Oberbegriff).
2. Es gibt Rechtsprechung zu Mobbing, auf die im Wege der "Rechtsfortbildung" zurückgegriffen werden kann, v.a. die grundlegende "Mobbing-Entscheidung" des Bundesarbeitsgerichts aus 2007, in der das BAG analog § 12 AGG einen einklagbaren Anspruch des AN auf geeignete Schutzmassnahmen konstatiert. Es besteht zwar kein Anspruch auf bestimmte Massnahmen (Versetzung des "Täters", Abmahnung, Kündigung oder nur Mediation) wohl aber auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung des AG, sodass die Mediation in vielen Fällen als das "geringere" Mittel akzeptabel und durchsetzbar wäre.
3. Eigene normative Grundlage stellen v.a. Betriebsvereinbarungen dar, die allerdings nicht nur die Existenz von Betriebsräten voraussetzen, sondern v.a. ein Problembewusstein ü b e r Mobbing. Der Verfasser kann sich noch gut an ein Arbeitsrechtsseminar erinnern, in dem mehrere Mitglieder eines Betriebsrates sagten, es gäbe solche Probleme nicht in ihrem Betrieb, um dann nach beharrlichem Nachhaken des Referenten zu erkennen: Es gab sie doch...
4. Viele Betroffene schätzen als "Mobbing" ein, was kein Mobbing ist sondern nur subjektiv so empfunden wird, zB ungerechtfertigte Versetzungen, aufgezwungene Mitarbeitergespräche, unzulässige Arbeitsanweisungen, üble Nachreden oder Falschbehauptungen. Letztere lassen sich sehr oft bereits durch Unterlassungsaufforderungen oder Unterlassenklagen aus der Welt schaffen. Zum Mobbing gehört v.a. das Zeitmoment, d.h. die dauerhafte Beeinträchtigung eines Betroffenen.
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