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ArbG München: Verfassungsbeschwerde muß abgewartet werden
Der Versuch, die Wahl der Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat der Münchener Rückversicherung anzufechten, weil die NAG "keine Gewerkschaft" sei, ist jedenfalls vorerst gescheitert. Das ArbG München folgte unserer Argumentation, dass das Ergebnis der Verfassungsbeschwerde beim BVerfG gegen die Entscheidung des LAG Hessen und gegen die Neufassung des§ 97 ll ArbGG, mit dem das Statusverfahren auf 1 Instanz verkürzt wurde, abgewartet werden müsse. Es gehe um sehr viel. Nämlich um das GRUNDRECHT DER KOALITIONSFREIHEIT. Die antragstellende Gewerkschaft zeigte sich darüber verärgert, dass die Verfassungsbeschwerde der NAG in Karlsruhe nun seit über einem Jahr liege...... Offenbar aber gibt es gibt dort einiges zu prüfen und zu bedenken (was wir begrüßen).
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