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Schriftliche Entscheidung des ArbG Bremerhaven zum GHB Bremerhaven liegt vor
Das Arbeitsgericht Bremerhaven hat nunmehr seinen Beschluß vom 1.10.2019, wonach die letzte Betriebsratswahl beim Gesamthafenbetrieb unwirksam ist, schriftlich begründet. Danach war die Zurückweisung der oppositionellen Liste "BRevolution" durch den Wahlvorstand rechtsunwirksam.
Der Wahlvorstand hatte moniert, daß die Stützunterschriften für den Wahlvorschlag und der Wahlvorschlag selbst keine "einheitliche Urkunde" gewesen seien, vor allem seien beide Teile nicht fest miteinander verbunden gewesen. Das Gericht hat demgegenüber nun festgestellt, daß der Wahlvorschlag der Liste sehr wohl über die erforderlichen Stützunterschriften verfügt habe und daß sich alle Unterschriften "eindeutig erkennbar" auf den Vorschlag mit dem Kennwort "BRevolution" bezogen hätten. Mit der Zurückweisung des Wahlvorschlags sei gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen worden und auch das Wahlergebnis erheblich beeinflusst worden. Unbekannt ist ob der amtierende Betriebsrat nun gegen die Entscheidung des Gerichts vorgehen wird oder ob die Entscheidung rechtskräftig werden wird. Die Rechtsmittelfrist läuft kurz vor Weihnachten ab. Die Liste "BRevolution" stand und steht in Opposition zur bisherigen Politik der Mehrheit des Betriebsrates und zur bisherigen Politik der Gewerkschaft ver.di beim GHB.
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