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Hamburger Arbeitsrechtler startet Petition zur Einhaltung der Verfassung
Seit 31 Jahren verspricht der Einigungsvertrag, der Bestandteil des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist, die Schaffung eines einheitlichen Arbeitsgesetzbuches. Neben dem "grünen Männchen" war dieses Versprechen Teil der Konkursmasse der DDR, in der anders als in Westdeutschland ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch existierte.
Der Hamburger Arbeitsrechtler Dr. Rolf Geffken, der auch im Landkreis Cuxhaven tätig ist, und erst kürzlich ein Buch mit dem Titel "Umgang mit dem Arbeitsrecht" herausgab, hat dieses Verfassungsversprechen nun in einer Petition aufgegriffen, die bundesweit bereits von etwa 100 Unterstützern unterzeichnet wurde. Notwendig wurde eine solche Petition nach Aussage des Initiators, weil sich keine der im Bundestag vertretenen politischen Parteien dieser Forderung bisher angenommen hat und weil vor allem in den zur Zeit laufenden Sondierungsgesprächen der politischen Parteien dieses Thema ausgespart wurde. Nach Auffassung von Rolf Geffken ist dieses umso weniger verständlich als die Forderung nach einem Arbeitsgesetzbuch nicht mehr nur Teil einer bloßen "Debatte" ist, sondern geltendes Recht, ja VERFASSUNGSRECHT, zu dessen Realisierung der Bundesgesetzgeber v e r p f l i c h t e t ist.
Richtig und notwendig ist die Schaffung eines solchen Arbeitsgesetzbuches schon wegen der Vielzahl von einzelnen unübersichtlichen Arbeitsgesetzen, die zudem nur einen Teil des Arbeitsrechts abdecken. Der andere Teil ist sogenanntes "Richterrecht", das von der Justiz an Hand von Einzelfällen entwickelt wurde, dem aber jede demokratische Legitimation fehlt. Das Versprechen eines Arbeitsgesetzbuches ist deshalb zugleich das Versprechen nach Abschaffung der sog. "richterlichen Rechtsfortbildung" und nach einer Popularisierung des Arbeitsrechts. Hierzu besteht umso mehr Veranlassung als mit der zunehmenden Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen die Wahrnehmung von Arbeitnehmerrechten immer mehr erschwert wird.
Andere Länder wie Frankreich, China, die Schweiz usw. haben längst ein solches Gesetzbuch. Nur Deutschland leistet sich den Luxus der Ablehnung eines solchen Gesetzbuches, obwohl es in seiner eigenen Verfassung versprochen wird. Die Untätigkeit des Gesetzgebers und der maßgebenden politischen Kräfte dieses Landes ist durch nichts gerechtfertigt. Sie ist ein dauernder Verfassungsbruch.
Die Erstunterzeichner der Petition rufen zur Unterzeichnung auf "Openpetition" auf:
www.openpetition.de/!arbeitsgesetzbuch
Dr. Geffken hat die Forderung nach einem einheitlichen Arbeitsgesetzbuch zusätzlich erläutert in einem Youtube-Video:
https://www.youtube.com/watch?v=g-VXNokUp88&t=158s
Es wird gebeten, dieses Info an Interessierte weiterzuleiten und sich der Forderung nach einem Arbeitsgesetzbuch anzuschließen.
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