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Doch trotz Urteil keine Weiterbeschäftigung und kein Geld.
Der von uns vor dem Arbeitsgericht Hamburg vertretene Polizist Fatih Sarikaya erhielt 6 Abmahnungen und 1 fristlose Kündigung. Das Arbeitsgericht Hamburg erklärte alle Abmahnungen und die Kündigung für unwirksam. Doch die Polizei Hamburg weigert sich trotzdem, ihn weiterzubeschäftigten. Ihre (zutreffende) Begründung: Ein Feststellungsurteil sei nicht vorläufig vollstreckbar. Richtig. Nun müssen wir allein deshalb für den Mandanten eine Weiterbeschäftigungsklage einreichen. Dann kann das nachfolgende Urteil vollstreckt werden. Das führt zum Ziel, verzögert aber die Rechtsdurchsetzung. Derweil sind ca. 16.000 Euro Gehaltsrückstand aufgelaufen. Die werden auch nicht bezahlt. Auch da muß nun nochmals geklagt werden. Zu früheren Zeiten hielt die öffentliche Verwaltung sich auch an Feststellungsurteile. Doch das ist heute offenbar anders. Anders ist auch, daß die Polizei Hamburg in ihren Schriftsätzen an das Gericht als eine der "Fehlleistungen", die dem Mandanten wegen der Kündigung zur Last gelegt wurden, sage und schreibe Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen KRANKHEIT aufführte.... Über weitere Einzelheiten berichtet die taz Hamburg unter: www.taz.de/Mobbing-bei-Hamburger-Polizei/!5258962/
NACHTRAG: Zwischenzeitlich - wohl auch auf Grund der Berichterstattung - beschäftigt die Verwaltung den Polizisten wieder. Sie hat allerdings gegen das Urteil des ArbG Hamburg Berufung eingelegt. Wir werden weiter berichten.
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