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Termine

09.07.2022 | 10:30 | Stuttgart-Sillenbuch
14.10.2022 | 18:00 | Geversdorf / Cadenberge

Rat & Tat Info 312: Reinigungskraft siegt gegen FHH - Echo zum "Einspruch" (Auszug)

Die schwerbehinderte Reinigungskraft I. war seit 1991 bei der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) beschäftigt. Mit Urteil des Amtsgerichts Hamburg aus dem Jahre 2017 war sie wegen „Betruges“ verurteilt worden, weil sie die Pflegekasse der BKK Mobil Oil nicht darüber unterrichtet hatte, daß bei ihr eine Pflegebedürftigkeit nicht mehr bestünde. Das Urteil wurde rechtskräftig. Die Stadt Hamburg nahm dies zum Anlaß, die Entlassung der Betroffenen zu betreiben. Sie habe ihre vertraglichen (!) dadurch verletzt, daß sie einen „Betrug zu lasten des Sozialsystems“ begangen habe. Die FHH habe ein „gesteigertes Interesse daran, in keinerlei Zusammenhang mit der Klägerin gebracht zu werden“. Auch sei der durch die Verurteilung entstandene Vertrauensverlust der FHH beachtlich, da die Klägerin ihre Reinigungsarbeiten im Gebäude der Landespolizeischule (!) durchführe.....
Das Arbeitsgericht Hamburg gab in seinem Urteil vom 9.12.2020 (13 Ca 129/20) der Reinigungskraft Recht: Zwar könne auch ein außerdienstliches Verhalten einer Arbeitnehmerin die berechtigten Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigen, aber dies gelte nur, wenn das Verhalten einen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit habe. Eine besondere Pflicht des Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst, sein gesamtes Verhalten so einzurichten, daß „das Ansehen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt“ werde, gäbe es nicht mehr. Die strafgerichtliche Verurteilung reiche für sich genommen nicht aus, die Kündigung zu rechtfertigen. Die Straftat habe keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis gehabt, da der Arbeitgeber FHH die Kündigung nur auf den zulasten der BKK begangenen Betrug gestützt habe. Auch der von der FHH geltend gemachte „Vertrauensverlust“ führe zu keinem anderen Ergebnis: Zweifel an der Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Arbeitnehmerin seien nicht begründet, denn die Betroffene sei trotz ihrer Tätigkeit im Gebäude der Landespolizeischule nicht mit hoheitlichen Aufgaben betraut und die mangelnde Eignung zur Ausübung von Reinigungstätigkeiten habe auch die FHH nicht behauptet.
In der langen Reihe von gegen die FHH gewonnenen Kündigungsschutzprozessen ist dies ein weiterer Fall, der nicht gerade für eine hohe Rechtsqualität der Personalentscheidungen der FHH spricht..........


„Einspruch“ weiter im Gespräch – Erzählband des Verfassers erzielt großes Echo:

Vor gut 2 Wochen erschien der Erzählband EINSPRUCH des Verfassers Dr. Rolf Geffken mit 30 Geschichten aus einem längeren Anwaltsleben. Das Buch gibt Einblick in Konflikte, Kämpfe und Auseinandersetzungen in den 1970er,1980er, 1990er und 2000er Jahren. Es sind demzufolge nicht nur Geschichten sondern Geschichte dieser Republik, an der der Verfasser nicht nur als Anwalt aktiv teilgenommen hat.

Neben reinen Erzählungen aus dem Arbeitsleben und seinem anwaltlichen Engagement (Mord An Bord, Die vergessene Schere, Der Betriebsrat als Biertischrunde, Die Abschiebung der Susan Alviola) enthält das Buch auch längere Berichte und Erzählungen, so das Kapitel „Anwalt in China“, das Kapitel zum Tarifeinheitsgesetz und zur Lage der Seeleute. Das Buch hat 380 Seiten. Ist bebildert.

Es erscheint im Thüringer THK-Verlag. Es kostet € 19,80. Es kann bei uns unter ratundtat@drgeffken.de bestellt werden. Zahlreiche vermutlich interessierte Leser sind in dem Buch übrigens namentlich erwähnt.

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