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Ich gebe hier einen Überblick über die zum Teil vagen und zum Teil aber auch konkreten Vorhaben der Schwarz-Gelben Koalition in Sachen Arbeitsrecht: an Hand des Textes der Regierungserklärung:
1. Ablehnung gesetzlicher Mindestlöhne
2. Gesetzliche Fixierung der Rechtsprechung zum Verbot sittenwidriger Löhne (aber wie ? Die Rechtsprechung ist extrem gespreizt und zudem wesentlich Instanzrechtsprechung....).
3. Erleichterung der sachgrundlosen Befristung (Vorbeschäftigungen jetzt unschädlich. Das erleichtert neue Befristungen und höhlt das Standardarbeitsverhältnis weiter aus).
4. Ehrenkodex (auch) für Betriebsräte... (?).
5. Verlängerung der Erwerbsarbeitszeit für ältere AN durch Ablehnung der ATZ und möglichen Wegfall der Altersgrenzenregelungen.
6. Ausbau von Minijob-Regelungen und Erleichterung der Au-Pair-Beschäftigung nach dem Arbeitserlaubnisrecht.
7. Gleichstellung: Stufenplan für die Umsetzung des BundesGleichstellungsG und "Werbung" für das Lohntestverfahren Logib-D.
8. Ausbau des "Förderns und Forderns" im SGB II.
9. Arbeitnehmerdatenschutz: Verarbeitung von Daten, die für das AV "erforderlich" sind (geht weiter als bisherige Rechtslage). .
10. Einschränkung der PKH.
11. Anpassung des Beamtenrechts an veränderte Rahmenbedingungen.
Die Themen Arbeitsgesetzbuch und /oder Arbeitsverhältnisgesetz werden trotz des spätestens seit dem Einigungsvertrag verfassungsrechtlich bestehenden Regelungsauftrags gar nicht erwähnt. Für Ziff. 11 hat der Bund ja inzwischen nur noch eine eingeschränkte Regelungskompetenz. Aber auch hier kein Wort etwa vom einheitlichen Dienstrecht (trotz Privatisierungen, Zielvereinbarungen, PPP und Neuem Steuerungsmodell im öffentlichen Dienst).
Fazit: Reformen ? Nein. Stagnation: Ja. Rückbau des Arbeitsrechts: Teilweise.
RA Dr. Rolf Geffken
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