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LAG Bremen sieht sogar zusätzliche Unwirksamkeitsgründe
Das Landesarbeitsgericht Bremen hat die schon vom Arbeitsgericht Bremerhaven vertretene Auffassung daß die Wahl des Betriebsrates des GHB Bremerhaven rechtsunwirksam war, in der mündlichen Verhandlung vom 27.5.2020 geteilt. Im Hinblick darauf haben sich bereits einige Beteiligte mit dem vom Betriebsrat unterbreiteten Vorschlag einverstanden erklärt, im Oktober als Betriebsrat zurückzutreten und sodann im März 2021 eine neue Wahl durchzuführen. Die Wahl war aus verschiedenen Gründen für unwirksam erklärt worden. Insbesondere hätte die oppositionelle Liste BR-Revolution zugelassen werden müssen, zudem waren die Wahlvorschläge nicht für ausländische Mitarbeiter übersetzt worden. Der Wahlvorstand hatte offenbar mit zweierlei Maß bei der Beurteilung von Wahlvorschlägen gemessen. Im Ergebnis bedeutet das, daß der fehlerhafte gewählte Betriebsrat fast 3 Jahre im Amt war und dabei ohne ausreichende demokratische Legitimation handelte. Ein Armutszeugnis ohnegleichen.
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