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Das Arbeitsrecht verdankt seine Entstehung dem Kampf der Arbeiter um Anerkennung ihrer Rechte. Ohne den Schutz der Beschäftigten gäbe es kein Arbeitsrecht. In Tarifverträgen konnten Gewerkschaften die Verankerung von Rechten der Arbeiter schon Anfang des 20. Jahrhunderts durchsetzen. Aber erst die Novemberrevolution von 1918 brachte den Durchbruch zu einem eigenständigen Arbeitsrecht. Die Nazis vernichteten dieses Recht mit der Zerschlagung der Gewerkschaften und der Einführung des Betriebsführerprinzips. Nach 1945 gelang es, an den Rechtsfortschritt der Weimarer Republik wieder anzuknüpfen. Vor allem die Tarifverträge wurden zum Motor der Gesetzgebung im Individualarbeitsrecht. Kündigungsschutz, Normalarbeitsverhältnisse, Mindesturlaub und der 8-Stunden-Tag setzten Maßstäbe für die Gesetzgebung.
Spätestens mit der Amtsübernahme der Regierung Kohl/Kinkel, der zweiten Regierung Schröder („Agenda 2010“) und danach mit den verschiedenen Regierungen unter Führung von Bundeskanzlerin Merkel kam bzw. blieb es bei einem Kurswechsel: Jetzt galt das neoliberale Motto „Was den Unternehmen nützt, schafft Arbeitsplätze!“ Der Schutz der Arbeitnehmer und ihrer Arbeitsplätze trat in der Hintergrund. Mittels der „Flexibilisierung“ von Arbeitsverhältnissen wurde das Normalarbeitsverhältnis durch befristete Arbeitsverhältnisse, durch „geringfügige Beschäftigungen“ und schließlich durch Leiharbeit und Scheinwerkverträge ersetzt. Kollektive Strukturen wie die Betriebsverfassung wurden und werden durch Strategien der Individualisierung (zB „Zielvereinbarungen“) unterlaufen. Feste und berechenbare Arbeitszeitrahmen wurden durch Arbeitszeitkonten abgelöst. Der Kündigungsschutz wurde nach und nach abgeschwächt und für bestimmte Bereiche (etwa bei Sozialplänen durch Namenslisten) ganz abgeschafft. Das Betriebsrisiko wurde immer weiter auf die Beschäftigten abgewälzt, wie etwa bei der „Arbeit auf Abruf“. Gegenläufige Tendenzen im EG-Recht, dem AGG oder auf Grund des Mindestlohngesetzes änderten an diesem Paradigmenwechsel nur wenig. Manteltarifverträge sind inzwischen kaum noch Motor für gesetzliche Entwicklungen sondern unterlaufen mittlerweile vielfach sogar gesetzliche Standards. Das Betriebsverfassungsgesetz von 1972 wurde nicht modernisiert und die Bildung und Arbeit von Betriebsräten wird immer noch massiv behindert. Der seit 1990 bestehende Auftrag der Verfassung zur Schaffung eines einheitlichen Arbeitsgesetzbuches wurde bis heute nicht erfüllt. Die Zerstörung mühsam errungener Strukturen des Arbeitsrechts war in vielen Bereichen so nachhaltig und wirksam, daß manche ArbeitnehmerInnen schon gar nicht mehr zwischen Urlaub, Freizeit, Plusstunden, Freistellung und Zeiten der Krankheit unterscheiden können. Sie übernehmen und verinnerlichen die Sichtweise der Unternehmen: Sie wissen, sie müssen „funktionieren“. Ihre Rechte stören den Betriebsablauf.
Wir sagen: HALT ! Wir stehen auf gegen jede weitere „Flexibilisierung“ des Arbeitsrechts. Wir fordern einen Ausbau des Kündigungsschutzes statt eines weiteren Abbaus. Wir fordern ein modernes am Gesundheitsschutz orientiertes Arbeitszeitrecht und die Rückkehr zur Normalarbeit statt den weiteren Ausbau der Leiharbeit. Wir fordern die Rückkehr zur Einheit der Belegschaften und das strikte Verbot von Scheinwerkverträgen. Wir lehnen die Abweichung von gesetzlichen Standards durch Tarifverträge ab und fordern einen weitreichenden Schutz bei der Bildung und Betätigung von Betriebsräten. Und wir fordern, endlich den Verfassungsauftrag für ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch zu verwirklichen.
1. Peter Özturnayan Buchholz Arbeiter Gewerkschafter
2. Dieter Krause Neustadt /Ostholstein Rechtssekretär bei ver.di SPD-Mitglied
3. Manuel Beba Schiffdorf-Spaden Hafenarbeiter em. Betriebsrat
4. Angelika Jacke Geestland-Langen Betriebsratsvorsitzende ver.di, DIE LINKE
5. Thomas Mellin Cuxhaven Betriebsratsvorsitzender Dow Chemical/ IGBCE
6. RA Dr. Rolf Geffken Hamburg/Cadenberge Fachanwalt für Arbeitsrecht DIE LINKE
7. Dr. Wilhelm Rettler Lutherstadt Wittenberg
8. Hartmut Ukena Emden Freier Journalist, DIE LINKE
9. Carmen Thiemer-Hamade Hamburg, em. Personalratsvorsitzende, ver.di, SPD-Mitglied
10. Christine Wolfram Hamburg Schwerbehindertenvertreterin, ver.di, DIE LINKE
11. Ronald Wilken Hamburg Arbeiter, DIE LINKE
12. Tony Kofoet Weener Lehrer i.R., GEW-Mitglied u.DIE LINKE
13. Norbert W. Koprek Hameln Beratender Betriebswirt, em. Gewerkschaftssekretär (HBV)
14. Wolfgang Brose Emden Mechaniker ver.di-Mitglied
15. Hans-Christian Lange, München,Vors. Band- u.Leiharbeitergewerkschaft SOCIAL PEACE
16. Hartmut Drewes, Bremen, Pastor i.R., GEW-Mitglied
17. Ulrich Schröder, Cuxhaven, DIE LINKE, Pressesprecher
18. Renate Hercher-Reis, Hamburg, Rentnerin, ver.di-Mitglied, DIE LINKE
19. Lothar-Erich Kurth, Berlin, em. Betriebsrat und em. ver.di-Betriebsgruppenvorsitzender
20. Mareike Bohne, Vechta, Rechtsassessorin
21. Rüdiger Wandrey, Hemmoor, Zoodirektor i.R.
22. Manfred Steglich, Bremen, Sozialwissenschaftler, Universität Bremen, DIE LINKE
23. Heinz Rolle, Cuxhaven, Rentner, IGBCE-Mitglied, DIE LINKE
24. Renate Gerstel, Soltau, Steuerberaterin, ver.di-Mitglied
25. Reinhard Riedel, Soltau, Lehrer i.R., GEW-Mitglied
26. Thomas Bartsch, Nordenham, Flugzeuggerätebauer, IG-Metall-Mitglied, Landesvorstand DIE LINKE Niedersachsen
27. Jürgen Meyer, Brandenburg, Freier Journalist
28. RA Ralf-C. Bonkowski, Bremen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, em. ver.di-Sekretär
29. Rudi Lunk, Beverstedt, Rentner
30. Jörn Boewe, Berlin, Journalist, Mitglied der DJU in ver.di
31. Johann Frerichs, Norden, Betriebsrat in Emden, CGM-Mitglied
32. Harald Beyling, Hamburg, Trainer für Betriebsrats- und Arbeitsrechtsseminare, ver.di-Mitglied
33. Franziska Junker, Neukamperfehn, Hafenarbeiterin, Betriebsrätin, ver.di-Mitglied
34. Adolf Junker, Neukamperfehn, Arbeiter, Ratsmitglied
35. Katrin Menken, Neu Wulmstorf, Rentnerin
36. Michael Breves, Lohne, Dipl.Wirt.Ing., DIE LINKE
Kontakt und Unterschriften an: ratundtat@drgeffken
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